Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines 

a) Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Baldus Medizintechnik GmbH sowie der Baldus Sedation GmbH & Co. KG und der Baldus Medical GmbH & Co. KG (im Folgenden Baldus genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegen- stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

b) Vertragsvereinbarung Die Vertragssprache ist deutsch. Die Anzeigemöglichkeit in weiteren Sprachen dient lediglich als Hilfeleistung. Kunden im Sinne dieser AGB sind aus- schließlich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Widerrufsrechte bestehen nicht, da es sich bei den Kunden nicht um Verbraucher handelt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

c) Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes Der Vertrag kommt durch den individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahmeerklärung zustande. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt. 

d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen Baldus ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Baldus wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl Baldus als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. 

§ 2 Lieferung 

a) Teillieferungen Baldus ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumut- bar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Baldus nicht verhindert werden können und welche Baldus nicht zu vertreten hat (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten Baldus dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. 

c) Ausschluss der Lieferung Postfachanschriften werden nicht beliefert. 

d) Annahmeverzug Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Baldus nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. 

e) Leistungszeit Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch Baldus innerhalb von sechs Wochen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet sechs Wochen später mit Ablauf des Wochentages, der dem Wochentag des Fristbeginnes entspricht. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

f) Leistungsspektrum Teil des Leistungsspektrums von Baldus ist die Durchführung der Einweisung in die Bedienung von Medizinprodukten nach MPG gegen das im jeweiligen Angebot ausgewiesene Entgelt. Die Durchführung der Einweisung erfolgt nach terminlicher Absprache zwischen Baldus und dem Kunden mit der Maßgabe, dass die Einweisung grundsätzlich am Tag der Anlieferung und des Aufbaus des Medizinproduktes erfolgen soll. Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Erkrankung, Unfallereignis, verkehrstechnische Behinderung o.Ä.) kann es vorkommen, dass Baldus oder der Kunde den Termin absagen müssen. Sowohl Baldus als auch der Kunde sind verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines solchen Verhinderungsgrundes zu kontaktieren und den Termin abzusagen. Eine terminliche Absage seitens Baldus berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertragsverhältnis oder zur Geltendmachung von Schäden. Baldus und der Kunde werden im Fall einer terminlichen Absage einen möglichst nahegelegenen Ersatztermin vereinbaren. 

§ 3 Zahlung 

a) Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von Baldus vereinbart wird. Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 € netto zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand. 

b) Fahrtkosten Bei Lieferung durch Baldus werden für die Anfahrt 0,79 € netto pro gefahrenen Kilometer sowie eine Pauschale von 79,00 € netto für die Fahrtzeit zuzüglich für die über eine Stunde hinausgehende Fahrtzeit jeweils 79,00 € netto pro Stunde berechnet. 

c) Montagekosten Bei Montage oder Arbeiten vor Ort werden durch Baldus 79,00 € netto für einen Techniker, Monteur oder Kundendiensttechniker pro Stunde berechnet. Soweit der Kunde telefonischen Support durch Techniker von Baldus außerhalb der Gewährleistungsrechte in Anspruch nimmt, berechnet Baldus 1,99 € netto pro angefangene Minute. Die Abrechnung erfolgt auf Rechnungsbasis. 

d) Einlagerungskosten Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Baldus berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden nimmt Baldus die Einlagerung der Ware auf Risiko und Kosten des Kunden vor. Für die Einlagerung berechnet Baldus dem Kunden, unabhängig von der Einlagerungsdauer, eine Gebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes. 

e) Zahlungsverzug Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei Baldus eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Baldus vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen. Nach Absprache mit Baldus ist eine Verlängerung des Zahlungsziels auf 8, 14 oder 30 Tage möglich. 

f) Zurückbehaltungsrecht Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen. 

§ 4 Verantwortlichkeit des Kunden 

Für Inhalt und Richtigkeit von übermittelten Daten für eine Sonderanfertigung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 

§ 5 Eigentumsvorbehalt 

a) Allgemein Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Baldus. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an Baldus ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Baldus berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. 

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde Baldus unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gemäß § 771 ZPO erhoben wer- den kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Baldus entstandenen Ausfall 

c) Rücknahme Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist Baldus berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Baldus erklärt dies ausdrücklich schriftlich. 

d) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterveräußerung Der Kunde ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt Baldus als Sicherheit für den Kaufpreis seine aus dem Weiterverkauf der Sache entstehende künftige Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits zum Zeitpunkt dieses Vertragsschlusses in Höhe des Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer ab. 

e) Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung Eine Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für Baldus. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, Baldus nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Baldus das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache Baldus zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das selbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde Baldus anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Baldus verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an Baldus ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Drittenerwachsen; Baldus nimmt diese Abtretung schon jetzt an. 

f) Freigabe von Sicherheiten Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 %, ist Baldus auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. 

§ 6 Gewährleistung 

a) Gewährleistungsanspruch Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. 

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet Baldus nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. 

d) Gewährleistungsumfang Im Falle eines Mangels leistet Baldus nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Ge- fahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang. 

e) Rügeobliegenheit von Unternehmern Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs aus- geschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

§ 7 Haftung 

a) Haftungsausschluss Baldus sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags- zwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Auch im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet Baldus nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. 

b) Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. 

§ 8 Schlussbestimmungen 

a) Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. 

b) Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimat- recht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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