Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Überblick und Wichtigkeit

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist seit dem 01.01.2023 in Kraft und betrifft Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl von 3.000 Personen. 2024 wird das Gesetz auf eine Mitarbeiterzahl von 1.000 Personen ausgeweitet. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Achtung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Standards entlang der globalen Lieferketten sicherzustellen [1].

Was umfasst das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz, indem definierte Sorgfaltspflichten zur Umsetzung vorgegeben werden. Dazu zählt beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber auch das Recht auf faire Löhne und der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Besonders an dem Gesetz ist, dass diese Pflichten nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für das Handeln der Vertragspartner und weiterer Zulieferer gültig ist [2]. So reicht die unternehmerische Verantwortung zukünftig über die Werkstore hinaus und umfasst die gesamte Lieferkette eines Unternehmens. Zunächst müssen Unternehmen Risiken innerhalb ihrer Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. So sollen Grundsatzerklärungen veröffentlicht werden, welche Maßnahmen ergreifen, um Verstöße von Menschenrechten und Schädigungen an der Umwelt zu vermeiden oder verringern.

Wie beeinflusst das Lieferkettengesetz KMUs?

Auch wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) aufgrund ihrer Mitarbeiterzahlen nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind, können sie indirekt als Lieferant von großen Unternehmen und Konzernen in die Verantwortung gezogen werden. Für Betriebe in der Medizintechnikbranche kann dies insbesondere ab 2024 der Fall werden, da viele Krankenhäuser eine Mitarbeiterzahl über 1.000 Personen vorweisen. Somit fallen ab 2024 circa 80% aller deutschen Krankenhäuser unter das Lieferkettengesetz und sind verpflichtet die Angaben zu veröffentlichen [3,4].

Aufgrund dessen ist vor allem unsere Tochtergesellschaft Baldus Medical ab kommendem Jahr in der Verpflichtung Auskunft an seine Kunden zu geben. Um dies gewährleisten zu können, arbeiten wir innerhalb der Unternehmensgruppe aktuell daran alle unsere Lieferanten genauer zu erfassen, um eine erste Risikoanalyse durchführen zu können. Das bedeutet, dass wir in einem ersten Schritt analysieren, welche Komponenten von welchen Standorten kommen und wie viele Anlieferungen wir jährlich haben. Danach möchten wir in die Gespräche mit unseren direkten Lieferanten gehen, um gemeinsam Risiken zu definieren und mögliche Maßnahmen zu deren Reduzierung erarbeiten können.

[1] www.bmz.de

[2] bmas.de

[3] newsletter.kohlhammer.de

[4] destatis.de

Weitere nützliche Links zu dem Thema finden Sie hier:

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